Anmeldung neue 5. Klassen
Schulanmeldung für die neuen Klassen 5 im Schuljahr 2026/27
Anmeldezeitraum: 09.02. – 27.02.2026
Einzureichende Unterlagen:
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen vollständig ein:
Original der Bildungsempfehlung
Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular mit:
Eintragung von drei Schulen Ihrer Wahl
Datum und Unterschriften beider sorgeberechtigten Eltern
(Alternativ: Vollmacht des anderen Elternteils)
Bei alleinigem Sorgerecht: entsprechender Nachweis in KopieKopie der Halbjahresinformation der Klasse 4
Kopie eines Identitätsnachweises des Kindes (Geburtsurkunde oder Reisepass)
Ggf. Kopien weiterer Unterlagen:
medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest
Schwerbehindertenausweis
Bescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf
förderpädagogisches Gutachten
letzter Entwicklungsbericht oder FörderplanLRS-Bescheid (sofern vorhanden)
Ablauf des Anmeldeverfahrens:
Alle Anmeldeformulare erhalten die Kinder über die Grundschule am 06.02.2026.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf postalischem Weg im genannten Anmeldezeitraum als:
Zusendung per Post oder Einwurf in den Schulbriefkasten während der Öffnungszeiten
Der Briefkasten wird während des Anmeldezeitraums regelmäßig geleert. Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft; bei Rückfragen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Telefonische Rückfragen:
In Ausnahmefällen und bei besonderen Anliegen erreichen Sie uns vom 09.02. – 26.02.2026, jeweils 9.00 – 13.00 Uhr, unter 0341 / 4423090.
Aufnahmebescheide:
Der Aufnahmebescheid wird am 22.05.2026 schriftlich an die Elternhäuser versendet.
Aufnahmekapazität:
Für das Schuljahr 2026/27 können voraussichtlich zwei Klassen der Jahrgangsstufe 5 gebildet werden.
Aufnahmekriterien:
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, erfolgt die Auswahl nach sachgerechten Kriterien in folgender Reihenfolge:
1. Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt des Schuljahresbeginns die Schule besuchen
2. Eng umgrenzte Härtefälle
3. Wohnortnähe zur Schule:
maßgeblich ist der kürzeste Schulweg von der Wohnung des Kindes zum Haupteingang der Schule (Grundlage: Routenplaner)
Grenze: 2,0 km
Bei mehr Anmeldungen innerhalb dieses Einzugsbereichs entscheidet das Los
4. Losentscheid
Verfahren bei Kapazitätsengpässen
In den vergangenen Jahren reichte die Aufnahmekapazität unserer Schule nicht immer aus, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können. Sollte es auch in diesem Schuljahr zu einem Kapazitätsengpass kommen, wenden wir ein bewährtes und mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren an.
Zunächst wird geprüft, bei welchen Kindern eine Ablehnung eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese Kinder nehmen nicht am eigentlichen Auswahlverfahren teil und werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung erfolgt stets einzelfallbezogen.
Ablehnung, Umlenkung und Zweit-/Drittwunsch
Kann Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.
Zeitgleich mit unserer Ablehnung erhalten Sie von der aufnehmenden Schule eine Aufnahmebestätigung. Ihre Anmeldeunterlagen werden von uns dorthin weitergeleitet - eine erneute Anmeldung ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie:
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, ist eine Aufnahme an der Zweit- oder Drittwunschschule nur möglich, wenn dort nach Abschluss des eigenen Auswahlverfahrens noch freie Plätze vorhanden sind. Eine Aufnahme an einer dieser Schulen kann daher nicht garantiert werden.
Sollte weder der Zweit- noch der Drittwunsch erfüllt werden können, ist es unser Ziel, Ihrem Kind einen Schulplatz an einer Schule in angemessener Wohnortnähe zuzuweisen, sodass der einfache Schulweg 60 Minuten nicht überschreitet.
Nachrückverfahren
Werden nach Versand der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei, wird eine Nachrückerliste gebildet. Die Vergabe der freiwerdenden Plätze erfolgt entsprechend der Platzierung auf dieser Liste.
Für die Teilnahme am Nachrückverfahren genügt ein formloser schriftlicher Antrag, in dem Sie Ihr weiterhin bestehendes Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule erklären.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Kindern!
Mit freundlichen Grüßen

Annette Richter
Schulleiterin