Anmeldung neue 5. Klassen
Schulanmeldung für die neuen Klassen 5 im Schuljahr 2025/26
Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 17.02. - 07.03.2025 an unserer Oberschule auf postalischem Weg. Das heißst, Sie schicken Ihre Unterlagen an unsere Postadresse oder stecken sie zu den Öffnungszeiten unserer Schule in den Briefkasten. Dieser wird während des Anmedlezeitraums regelmäßig geleert.
Alle Formulare für die Schulanmeldung erhalten Ihre Kinder von der Grundschule am 14.02.2025.
In Ausnahmefällen und bei zu beachtenden besonderheiten können Sie sich telefonisch unter 0341 44 23 090 bei uns melden.
Verfahrensablauf:
Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir diese auf Vollständigkeit. Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung per Mail.
Sollten Unterlagen unvollständig sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
das Original der Bildungsempfehlung
das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular, auf dem Sie unbedingt drei Schulen Ihrer Wahl eingetragen haben. Bitte unbedingt Datum und die Unterschriften beider sorgeberechtigten Eltern nicht vergessen. Sie können auch eine Vollmacht des anderen Elternteils über die Schulanmeldung beilegen. Bei alleinigem Sorgerecht benötigen wir einen entsprechenden Nachweis in Kopie.
eine Kopie der Halbjahresinformation Klasse 4
Identitätsnachweis des Kindes in Kopie (Geburtsurkunde oder Reisepass)
ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehinderten-ausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie
ggf. LRS-Bescheid
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 16.05.2025.
Für das Schuljahr 2025/26 nehmen wir voraussichtlich zwei Klassen 5 auf.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgen auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien ergibt sich wie folgt:
Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt des Schuljahresbeginns die Schule besuchen
Eng umgrenzte Härtefälle
Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule - Grundlage Routenplaner - Grenze 1,5 km)
Losentscheid
Vor Beginn des Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.
Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der freiwerdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Kindern!
Mit freundlichen Grüßen

Annette Richter
Schulleiterin